9.3 Absicht des Beschuldigten Des Weiteren bestreitet der Beschuldigte, den Schlag sowie das Behändigen der Bankkarte in der Absicht getätigt zu haben, die Geschädigte zur Rückzahlung eines Darlehens zu drängen. Mit dem Darlehen sei alles normal gelaufen, sie hätten vier Raten vereinbart. Der Grund für den Schlag sei einerseits «der Betrug vom 30. März 2018» und andererseits die Verweigerung jeglichen Kontakts bis am 1. Mai 2018, um die Sache zu klären, gewesen. Mit dem Klaps habe er nur ein Zeichen setzen wollen, um der Geschädigten sein Missfallen an ihrem «miesen Verhalten» auszudrücken (pag. 189).