11 sein (pag. 16 Z. 50 ff.). Dr. med. D.________ gab an, dass von ihr keine Arbeitsunfähigkeit attestiert worden war (pag. 29). Die Arztzeugnisse vom 2., 3. und 11. Mai 2018 von Dr. med. E.________ bescheinigen der Geschädigten jedoch eine Arbeitsunfähigkeit bis am 22. Mai 2018 (pag. 31). Der Auskunft von Dr. med. M.________ vom 11. April 2019 lässt sich entnehmen, dass die Arbeitsunfähigkeit der Geschädigten am 11. Mai 2018 bis am 20. Mai 2018 verlängert worden ist (pag.