16 Z. 38 f.; pag. 114 Z. 36 f.; vgl. pag. 252 Z. 39 f.). Die EL Fall der Kapo H.________ [Ort] stellte ebenfalls fest, dass die Tatbestandsaufnahme der Geschädigten wegen Schwindel unterbrochen werden musste (pag. 2). Dr. med. D.________ gab an, dass Schwindel durch einen Schlag durchaus erklärbar sei (pag. 28). Schliesslich ist auch hier die edierte Arbeitszeiterfassung der G.________ [Unternehmen] zu erwähnen, wonach die Geschädigte im April und Juni 2018 jeweils arbeitstätig war (pag. 237 ff.). Die Angaben der Geschädigten sind konstant, stimmen mit den Arztberichten überein und werden von Dr. med. D.________ als Fachperson als plausibel eingestuft.