Gemäss Dr. med. D.________ ist die Verletzung auf eine traumatische (und nicht eine direkte) Gewalteinwirkung zurückzuführen (pag. 28; pag. 230). Es ist daher davon auszugehen, dass der Schlag des Beschuldigten ursächlich war für die Trommelfellverletzung im linken Ohr der Geschädigten. Ohne den Schlag wäre die Verletzung nicht entstanden. Schwindelanfälle: Die Geschädigte gab anlässlich ihrer ärztlichen Untersuchungen an, nach dem in Frage stehenden Vorfall Schwindelanfälle gehabt zu haben (pag. 28; pag. 31 bzw. pag. 242; pag. 84; pag. 230). Auch in ihren Einvernahmen erwähnte sie konstant und gleichbleibend, dass sie nach dem Schlag Schwindel verspürt habe (pag. 16 Z. 38 f.;