10 Dr. med. L.________, Dr. med. D.________) zeitnah körperlich untersucht und keiner von ihnen fand irgendwelche Anhaltspunkte hierfür. Soweit der Beschuldigte behauptet, selbst bei einem starken Schlag aufs Ohr fliesse niemals Blut, stellt er sich in Widerspruch zum glaubhaften Arztbericht von Dr. med. D.________, wonach die Verletzung durch einen Schlag durchaus erklärbar ist (pag. 28). Aus dem Umstand schliesslich, dass der Beschuldigte das Ohr und die Schläfe der Geschädigten nicht berührt haben will, kann er nichts für sich ableiten: Gemäss Dr. med. D.__