als Fachperson gestützt, die einen Schlag als Ursache der Verletzung als plausibel einstufte. Keiner der untersuchenden Ärzte gab an, es bestehe die Möglichkeit, dass die Trommelfellverletzung am linken Ohr der Geschädigten bereits vorbestanden haben könnte. Dabei ist anzumerken, dass namentlich Dr. med. D.________ die Verletzungen durchaus auf ein allfälliges Vorbestehen hin untersuchte, hielt sie ein solches in Bezug auf das rechte Ohr doch ausdrücklich fest (siehe oben).