_ gab an, dass sie anlässlich der körperlichen Untersuchung der Geschädigten vom 14. Mai 2018 auf dem linken Trommelfell eine Kruste gefunden hatte, das Trommelfell selber aber geschlossen war. Sie ging von einer traumatischen Trommelfellperforation aus, die jedoch am 22. Mai 2018 wieder völlig ausgeheilt war (pag. 28 ff.; pag. 230). Die Geschädigte gab an, dass sie (erst) seit dem Schlag des Beschuldigten (auch) auf dem linken Ohr Probleme habe (pag. 116 Z. 39 ff.). Dr. med. D.________ bestätigte, dass die vorgefundene Verletzung durch einen Schlag erklärbar sei (pag. 28). Schliesslich ist aus der edierten Arbeitszeiterfassung der G.____