Daher braucht das Verhalten nicht die alleinige oder unmittelbare Ursache des Erfolgs zu sein (Urteil des Bundesgerichts 6B_645/2018 vom 22. Mai 2019 E. 1.5.4). Vorliegend sind insgesamt vier Erfolge als natürlich kausale Folge des Schlags des Beschuldigten angeklagt: Trommelfellverletzung am rechten Ohr: Gemäss Arztbericht vom 28. November 2018 (pag. 28 ff.) sowie Schreiben vom 22. Mai 2018 (pag. 230) von Dr. med. D.________ wies die Geschädigte anlässlich der ärztlichen Untersuchung nach dem Vorfall vom 2. Mai 2018 auf dem rechten Ohr eine persistierende Trommelfellperforation auf.