Für ihn gebe es daher bloss zwei Möglichkeiten: entweder seien die Verletzungen und insbesondere die Verletzung am linken Ohr schon vorher vorhanden gewesen, oder die Geschädigte habe sich diese selber zugefügt oder mit Schminke fingiert. Kurios sei auch, dass die Kopfschmerzen und der Schwindel – was ein Arzt nicht feststellen könne, sondern dem Patienten glauben müsse – erst zwei Tage nach dem Vorfall festgestellt worden seien. Schliesslich sei unglaubwürdig, dass die Geschädigte am 2. Mai 2018 nach dem Vorfall zunächst voll arbeiten gegangen, danach aber drei Wochen arbeitsunfähig gewesen sei.