8 9.2 Kausalität zwischen «Chlapf» und Verletzungen Der Beschuldigte bestreitet, dass sein «Chlapf» bei der Geschädigten Trommelfellverletzungen und Schwindelanfälle sowie eine Arbeitsunfähigkeit bis und mit am 22. Mai 2018 (natürlich kausal) verursacht haben soll. Er gibt an, bei einem «leichten Klapps auf die Wange» könne man unmöglich drei Wochen arbeitsunfähig werden. Um ein Hämatom zu erhalten, müsse brutal zugeschlagen werden. Und selbst bei einem starken Schlag aufs Ohr fliesse niemals Blut.