Er habe sie aber im Juni 2018 auf CHF 10'000.00 betrieben. Sie habe keinen Rechtsvorschlag erhoben, worauf im September 2018 eine Lohnpfändung durchgeführt worden sei. Die Geschädigte habe dann aber Ende 2018 aufgehört zu arbeiten. Er habe aus der Betreibung schliesslich einen Verlustschein über CHF 3'600.00 erhalten. Der Grund, warum er sie auf CHF 10'000.00 betrieben habe, obwohl er ihr nur CHF 9'000.00 übergeben habe, sei, weil es in Thailand üblich sei, dass man 10 % Zinsen verlange. Diesen Zins von CHF 1'000.00 habe er bei der Geldübergabe bereits abgezogen. Das sei im Darlehensvertrag aber nicht so festgehalten worden (pag.