Der Beschuldigte demonstrierte alsdann in seiner Einvernahme, wie er die Geschädigte geschlagen haben will: Er gab sich selber eine Ohrfeige, die deutlich lauter schallte als seine Sprechlautstärke und deren Ton bei Anhören der Audioaufnahme für die Ohren leicht schmerzhaft ist [Anmerkung: Das Aufnahmegerät befand sich unmittelbar vor dem Beschuldigten auf dessen Pult] (pag. 263 Z. 15 ff.). Nach dem Vorfall habe er mit der Geschädigten keinen Kontakt mehr aufgenommen. Er habe sie aber im Juni 2018 auf CHF 10'000.00 betrieben.