7 Er habe die Geschädigte dann zwar geschlagen, aber weder aufs Ohr noch auf die Schläfe gehauen. Das sei der grosse Unterschied. Das Ohr habe er nie berührt. Bloss weil in den Arztberichten Verletzungen festgehalten worden seien, heisse das nicht, dass er das gemacht habe. Vielleicht habe sich die Geschädigte selber Blut ins Ohr getan mit irgendeinem «Picksli» am Finger und einem Tröpfchen Blut. Die Ärzte hätten nämlich nicht genau beschrieben, wie das gewesen sei, obwohl sie hätten erkennen müssen, ob das Blut frisch oder alt gewesen sei.