Am nächsten Dienstag sei Frau C.________ zu ihm gekommen und habe ihm die CHF 1'200.00 zurückgegeben und gesagt, dass sie gar nie einen Kredit gewollt habe. Es sei alles von der Geschädigten «eingefädelt» worden (pag. 258 Z. 42 ff.). Nach diesem Vorfall habe er während des ganzen Monats April fast jeden Tag versucht, die Geschädigte telefonisch zu erreichen. Sie habe das Telefon jedoch einfach nicht mehr entgegengenommen. Da habe er gedacht, er müsse jetzt handeln. Es gehe darum, dass sie einfach CHF 1'800.00 «ergaunert» und dann versucht habe, sich aus der Affäre zu ziehen, indem sie die Sache aussitze. Das sei der Grund gewesen, wieso er sie am 2. Mai 2018 aufgesucht habe (pag.