Er habe ihr CHF 10'000.00 geliehen, davon aber sogleich CHF 1'000.00 Zinsen runtergenommen. Zudem habe sie ihm einmal CHF 2'500.00 gegeben. Sie schulde ihm daher noch CHF 9'000.00 minus CHF 2'500.00 (pag. 255 Z. 1 ff.). Der Beschuldigte gab an, er bestreite nicht, dass er die Geschädigte geschlagen habe. Es brauche aber immer einen Grund, weshalb jemand eine Tat verübe. Grund für den «Chlapf» am 2. Mai 2018 sei der Vorfall vom 30./31. März 2018 gewesen. Die Geschädigte habe eine «Betrügerei» begangen und dazu Frau C.________ missbraucht (pag. 260 Z. 17 ff.). Die Geschädigte habe Frau C.___