Dieser habe ihr gesagt, dass sie Blut im Ohr habe und zur Polizei gehen solle. Bei der Polizei sei ihr dann gesagt worden, dass zunächst eine Übersetzung organisiert werden müsse. Am nächsten Tag sei sie dann schliesslich einvernommen worden (pag. 253 Z. 10 ff.). Das Fehlen ihrer Kreditkarte habe sie bemerkt, als eine Kollegin Geld von ihr habe ausleihen wollen. Sie habe daraufhin ihre Bankkarte nicht mehr gefunden, worauf die Kollegin gemutmasst habe, der Beschuldigte müsse sie genommen haben (pag. 254 Z. 8 ff.). Vor dem 2. Mai 2018 habe sie nur mit dem Knie gesundheitliche Probleme gehabt. Zudem habe sie bereits seit ihrer Kindheit Probleme mit dem rechten Ohr gehabt.