Schliesslich wurden der Beschuldigte und die Geschädigte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut einvernommen. Sie bestätigten dabei im Wesentlichen ihre bisher gemachten Aussagen. Die Geschädigte gab an, sie habe immer noch Angst wegen dem Vorfall vom 2. Mai 2018. Sie sei am fraglichen Tag auf dem Weg zur Arbeit gewesen, als sie ein Geräusch gehört habe und anschliessend auf die linke Seite ihres Kopfes geschlagen worden sei. Sie sei verwirrt gewesen und ihr sei schwarz vor Augen geworden. Der Beschuldigte habe dann nochmals versucht, ihr eine Ohrfeige zu geben, allerdings nicht ganz voll, sondern vorbei.