4 fellverletzungen an beiden Ohren aufwies, sich über Schwindelanfälle beklagte und bis und mit am 22. Mai 2018 der Arbeit fernblieb (pag. 28 ff., 31, 84). Bestritten wird vom Beschuldigte jedoch, dass er durch seinen Schlag die in der Anklageschrift umschriebenen Verletzungen verursacht haben soll (siehe E. 9.2 hiernach). Sodann bestreitet er, dass er mit dem Schlag die Geschädigte zur Rückzahlung ihrer Schulden habe nötigen wollen (E. 9.3 hiernach).