müssen. Eine Kollegin der Geschädigten sei kontaktiert und gebeten worden, sie auf der Polizeiwache abzuholen. Weitere Abklärungen durch die zuständige Polizistin hätten ergeben, dass die Geschädigte tatsächlich am 2. Mai 2018 das I.________ [Krankenhaus] aufgesucht und dort eine Röntgenaufnahme gemacht habe. Sodann sei die Geschädigte am 4. Mai 2018 zu einem weiteren Termin erschienen und es sei ein CT ihres Kopfes gemacht worden. Schliesslich sei sie auf den 11. Mai 2018 für eine Zweitmeinung an die Hals-/Nasen-/Ohren-Spezialistin Dr. med. D.________ verwiesen worden.