Gemäss ihren weiteren Angaben habe sie sich nach dem Vorfall aufgrund der starken Kopfschmerzen nach Hause begeben. Sie habe später versucht, wieder zur Arbeit zu fahren. Doch am Nachmittag habe sie diese schliesslich abbrechen müssen. Im Laufe des Tages habe sie mehrere Schmerztabletten eingenommen und sei zum Arzt gegangen. Dort sei ein Blutgerinnsel beim Ohr festgestellt worden. Während der Tatbestandsaufnahme auf der Polizeiwache H.________ [Ort] habe die zuständige Polizistin festgestellt, dass es der Geschädigten stetig schlechter gegangen sei – sodass die Bestandsaufnahme habe abgebrochen werden müssen.