3 1) Der Beschuldigte verabreichte der Geschädigten zwei Schläge, einen gegen das Ohr und einen auf die Wange, so dass diese Trommelfellverletzungen und Schwindelanfälle erlitt, welche zu einer Arbeitsunfähigkeit bis 22.05.2018 führten. 2a) Der Beschuldigte versuchte die Geschädigte durch Verabreichung von Schlägen (vgl. Ziff. 1) und Behändigung der Kreditkarte aus ihrem Portemonnaie zu der Rückzahlung der Schulden zu nötigen.