2 richt über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 22. Juni 2020, pag. 215 ff.) des Beschuldigten eingeholt. Mit Verfügung vom 14. Juli 2020 (pag. 226 ff.) wurden die vom Beschuldigten beantragten Beweismassnahmen insofern gutgeheissen, als beim (vermeintlichen) Hausarzt der Geschädigten, Dr. med.