54. Die SID hält dazu in ihrer Stellungnahme vom 15. April 2020 unter Verweis auf die Erwägung 3.7 des Entscheids vom 12. Februar 2020 (amtliche Akten SID, pag. 156) fest, sie habe in ihrem Entscheid explizit anerkannt, dass der Beschwerdeführer einen neuen Lehrbetrieb suche und sich für die praktische Prüfung im Sommer 2020 angemeldet habe. Dies ändere aber nichts an ihrer Einschätzung; die ambulante Massnahme sei weder erfolgreich abgeschlossen noch könne sie mit Aussicht auf Erfolg weitergeführt werden. Es liege daher auch keine Gehörsverletzung vor (amtliche Akten SK 20 127, pag. 103 ff.).