Selbst als dem Beschwerdeführer wiederholt Chancen eingeräumt wurden und schliesslich auch die Therapiestelle gewechselt wurde, hat sich der Beschwerdeführer nur zweimal zu einer Konsultation eingefunden. Der Beschwerdeführer hat sich regelmässigen Therapiesitzungen entzogen, etwa indem er trotz zahlreicher Aufforderungen der BVD Konsultationen platzen liess, obwohl die Therapiestunden zeitlich so vereinbart wurden, dass er sie während des ausgefallenen Sportunterrichts hätte wahrnehmen können. Dies gilt erst recht für die Monate Juli und August 2017, als er aufgrund eines Armbruches krankgeschrieben wurde (amtliche Akten SID, pag.