Mit Schreiben vom 21. August 2017 wurde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zur beabsichtigten Aufhebung der ambulanten Massnahme gewährt (amtliche Akten BVD, pag. 180). Dieses Schreiben blieb unbeantwortet, weshalb die BVD schliesslich mit Verfügung vom 14. September 2017 die am 20. August 2014 durch das Regionalgericht ausgesprochene ambulante Behandlung wegen Aussichtslosigkeit aufhoben (amtliche Akten BVD, pag. 182 ff.).