H.________, am nächsten Tag einen Termin vereinbart habe (amtliche Akten BVD, pag. 160 ff.). Auf Nachfrage hin teilte med. pract. H.________ mit E-Mail vom 20. April 2017 mit, dass der besagte Termin nicht stattgefunden habe und die weiteren vier Versuche gescheitert seien, da der Beschwerdeführer entweder abgesagt habe oder unentschuldigt ferngeblieben sei (amtliche Akten BVD, pag. 165). Schliesslich sei der Beschwerdeführer in Begleitung seines Bruders zum Termin vom 8. Mai 2017 bei med. pract. H.________ erschienen.