Zunächst wurde beabsichtigt, mit dem Beschwerdeführer telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Doch nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen und ausbleibenden Rückrufen seitens des Beschwerdeführers wurde ihm schliesslich schriftlich ein Termin am 9. März 2017 unterbreitet, welchen er auch einhielt (amtliche Akten BVD, pag. 154 ff.). Anlässlich des persönlichen Gesprächs gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er sich seit 2016 bei der Firma E.________ zum G.________ ausbilden lasse und die Terminvereinbarungen mit Dr. D._____