16 pag. 125). Doch auch im weiteren Verlauf zeugte das Verhalten des Beschwerdeführers von wenig Zuverlässigkeit. So setzte Dr. D.________ am 15. Dezember 2016 die BVD erneut darüber in Kenntnis, dass er den Beschwerdeführer seit Juli 2016 nicht mehr gesehen habe, obwohl sie Termine vereinbart hätten. Diese habe der Beschwerdeführer angeblich aus beruflichen Gründen nicht einhalten können (amtliche Akten BVD, pag. 137).