Hingegen sei er zu den Therapiesitzungen am 11. April 2016, 6. Mai 2916 (recte: 6. Mai 2016), 1. Juli 2016, 23. September 2016 und 8. Dezember 2016 nicht erschienen, wobei beim Termin vom 8. Dezember 2016 unklar blieb, ob diesen nicht allenfalls der Therapeut absagte (amtliche Akten BVD, pag. 115; pag. 137; pag. 139). Dr. D.________ bemerkte in seinem Bericht vom 13. Juli 2016, dass, obwohl die Konsultationen nicht dem Standard einer durch die Massnahme verordneten Therapie entsprechen würden, das aktuelle Setting fortgesetzt werden solle, da sich die Situation insgesamt verbessert habe.