48. Allerdings geht aus den Akten hervor, dass es durchgehend schwierig war, den Beschwerdeführer in regelmässige Therapiesitzungen einzubinden. Obwohl er mit Verfügung vom 13. Mai 2015 darauf hingewiesen wurde, die mit dem Therapeuten vereinbarten Termine einzuhalten (amtliche Akten BVD, pag. 2), teilte Dr. D.________ mit Bericht vom 23. Februar 2016 den BVD mit, dass er den Beschwerdeführer seit Ende November 2015 nicht mehr gesehen habe und seine Telefonnummer nicht mehr stimme. Weiter führte Dr. D.________ aus, dass eine Therapie in dieser Form nicht möglich sei (amtliche Akten BVD, pag.