47. Es ist aktenkundig, dass der Beschwerdeführer einige Rückfälle in den Drogenkonsum, konkret am 2. Oktober 2015, 30. Dezember 2015, 17. März 2016, 4. Mai 2016 und 13. Juli 2016 erlitten hat (amtliche Akten BVD, pag. 136). Allerdings ist dem Beschwerdeführer zuzustimmen, dass bei Abhängigen in Bezug auf den Substanzkonsum Rückfälle typisch sind und nicht immer ohne Weiteres auf einen Misserfolg der Therapie schliessen lassen. Zudem waren die durchgeführten Abstinenzkontrollen unauffällig (amtliche Akten BVD, pag. 56 ff.; 94 ff.; 127 ff.; 132 ff.; 170f.).