Dass der Beschwerdeführer nun in seinen E-Mails an potenzielle Arbeitgeber seine aktuelle Situation schildere und dabei auch die Fehler bei sich suche, zeige eben gerade – entgegen den Ausführungen der Vorinstanz – dass er die Verantwortung nicht bei anderen suche, sondern selber Fehlereingeständnisse mache. Des Weiteren habe der Beschwerdeführer die Lehre noch nicht abschliessen können, da er krankheitsbedingt nicht an den praktischen Lehrabschlussprüfungen habe teilnehmen können. Bisher habe der Beschwerdeführer trotz intensiver Suche keine Anstellung finden können, dennoch habe er sich für die praktischen Prüfungen angemeldet (amtliche Akten SK 20 127, pag. 11).