Dennoch habe er sich zur Auflösung des Lehrvertrages entschieden, was zeige, wie unerträglich die Situation gewesen sei. Das Arbeitsverhältnis sei von Anfang an belastet gewesen und der Vorgesetzte habe ihn gar einen «Dubbel» genannt. Ein derartig demütigendes Verhalten seitens des Arbeitgebers könne nicht hingenommen werden, weshalb die Auflösung des Arbeitsverhältnisses die logische Konsequenz sei. Zwar sei die Eskalation der Situation kurz vor Abschluss der Ausbildung ungünstig, dies könne aber nicht, wie die Vorinstanz meine, auf eine unbehandelte dissoziale Persönlichkeitsakzentuierung zurückgeführt werden.