11 regelmässige psychotherapeutische Gespräche erforderlich. Der Beschwerdeführer habe sich aber grossmehrheitlich den psychotherapeutischen Gesprächen verschlossen. In zweieinhalb Jahren habe der Beschwerdeführer an Therapiesitzungen teilgenommen, die sich höchstwahrscheinlich im einstelligen Bereich bewegen würden. Konkret habe der Beschwerdeführer im Jahr 2015 nachweislich eine Therapiesitzung wahrgenommen, wobei aber davon auszugehen sei, dass hier noch einige wenige Termine mehr stattgefunden hätten.