Weiter ergebe sich aus den Akten, dass der Beschwerdeführer nach wie vor mit seiner Lebenspartnerin und der gemeinsamen Tochter (geb. 2014) zusammenwohne. Was die berufliche Situation des Beschwerdeführers angehe, so habe der Beschwerdeführer im August 2016 eine C.________ begonnen und den theoretischen Teil der Lehrabschlussprüfung 2019 bestanden. Den praktischen Teil der Prüfung habe der Beschwerdeführer seinen Angaben zufolge wegen gesundheitlicher Probleme nicht absolvieren können. Zudem sei der Lehrvertrag mit der E.________ AG gemäss Beschwerdeführer per 27. Februar 2019 in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst worden.