Weiter führt die SID in ihrer Stellungnahme vom 15. April 2020 aus, dass sie dem Beschwerdeführer die Möglichkeit habe einräumen wollen, die Lehre abzuschliessen und im Erwerbsleben Tritt zu fassen, bevor sich allenfalls ein Gericht mit der Angelegenheit befassen würde (amtliche Akten SK 20 127, pag. 104). Diese Begründung erscheint nachvollziehbar, zumal die SID u.a. mit Eingabe vom 24. Dezember 2018 (recte: 20. Dezember 2018) dahingehend informiert wurde, dass sich der Beschwerdeführer im letzten Lehrjahr befinde (amtliche Akten SID, pag.