Diese ist aber angesichts der üblichen Dauer der Beschwerdeverfahren vor Behörden des Kantons Bern weder als aussergewöhnlich noch als unzumutbar zu bezeichnen. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots durch die SID ist daher für den Zeitraum vom 20. April 2018 bis 13. August 2018 zu verneinen.