Bis zur nächsten Verfügung vom 13. August 2018 vergingen weitere zwei Monate. In Anbetracht der Tatsache, dass die Komplexität und der Umfang des vorliegenden Verfahrens eher im unteren Bereich anzusiedeln sind und die Verfahrenshandlung lediglich darin bestand, das Beschwerdeverfahren wieder aufzunehmen und dem Beschwerdeführer einen Fragenkatalog zu seiner aktuellen Situation zu unterbreiten, erscheint eine zweimonatige Verfahrensdauer eher lang. Diese ist aber angesichts der üblichen Dauer der Beschwerdeverfahren vor Behörden des Kantons Bern weder als aussergewöhnlich noch als unzumutbar zu bezeichnen.