Die SID verfügte die Wiederaufnahme des Verfahrens am 13. August 2018 (amtliche Akten SK 20 127, pag. 116 f.). Wie erwähnt, sind bei der Beurteilung der Frage, ob diese Verfahrensdauer noch angemessen ist, die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Vorliegend verlegte das Obergericht mit Beschluss vom 20. April 2018 die vorinstanzlichen Verfahrens- und Parteikosten an den Kanton Bern (amtliche Akten SID, pag. 102 f.), was die SID mit Eingabe vom 27. April 2018 rügte (amtliche Akten SID, pag. 112). Dazu nahm das Obergericht mit Schreiben vom 3. Mai 2018 Stellung, verwies die SID auf den Rechtsmittelweg (amtliche Akten SID, pag.