37. Der Beschwerdeführer rügt zunächst, dass die SID dem Beschwerdeführer erst vier Monate nach dem obergerichtlichen Rückweisungsentscheid Frist zur Beantwortung einiger offenen Fragen zur aktuellen Situation sowie zur Einreichung von Schlussbemerkungen gewährt habe. Konkret erging der Rückweisungsentscheid des Obergerichts am 20. April 2018 (amtliche Akten SID, pag. 102 ff.). Die SID verfügte die Wiederaufnahme des Verfahrens am 13. August 2018 (amtliche Akten SK 20 127, pag.