34. Die SID macht ihrerseits geltend, dass sie die Akten am 7. Juni 2018 vom Obergericht zurückerhalten habe. Zudem habe der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers sechs Fristverlängerungsgesuche gestellt, die auch gutgeheissen worden seien. Die vorliegende Verfahrensdauer habe dem Beschwerdeführer die Gelegenheit geboten, seine C.________ im Sommer 2019 abzuschliessen und im Erwerbsleben Tritt zu fassen, bevor sich allenfalls ein Gericht mit seinem Fall befassen würde.