31. Obwohl dies von den Parteien nicht gerügt wurde, ist dennoch festzuhalten, dass die SID in ihrem Entscheid vom 12. Februar 2020 zu Recht auf das neu gestellte Hauptbegehren des Beschwerdeführers, wonach die am 20. August 2014 gerichtlich ausgesprochene ambulante Behandlung gestützt auf Art. 63a Abs. 2 Bst. a StGB aufzuheben sei, eingetreten ist (amtliche Akten SID, pag. 162). Wie sie korrekt ausführte, haben sich die BVD in der angefochtenen Verfügung vom 14. September 2017 (amtliche Akten BVD, pag.