6 eventualiter die Rückweisung an die Vorinstanz (sog. kassatorischer Entscheid) zu verlangen. Indes schadet der Antrag nicht. 29. Auf die Beschwerde vom 19. März 2018 (recte: 19. März 2020) ist einzutreten. Die Kognition der Strafkammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. III. Materielles