24. Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 2. Juli 2020 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und unter Bekanntgabe der Zusammensetzung der Entscheid der Kammer in Aussicht gestellt (amtliche Akten SK 20 127, pag. 159 ff.). 25. Am 10. August 2020 gelangte beim Obergericht die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 7. August 2020 für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Beschwerdeverfahren ein (amtliche Akten SK 20 127, pag. 163 ff.). II. Formelles