19. Mit Schreiben vom 15. April 2020 beantragte die SID die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Betreffend die Begründung verwies sie im Grundsatz auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid (amtliche Akten SID, pag. 149 ff.) und ergänzte diese mit punktuellen Bemerkungen. Zum Gesuch um Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege i.w.S. enthielt sie sich eines Antrages (amtliche Akten SK 20 127, pag. 103 ff.) 20. Mit Verfügung vom 16. April 2020 eröffnete die Kammer der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme (amtliche Akten SK 20 127, pag. 107 ff.).