18. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer am 23. März 2020 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (amtliche Akten SK 20 127, pag. 89 ff.).