4 16. Mit Beschwerdeentscheid vom 12. Februar 2020 wies die SID die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat. Das Gesuch um Gewährung des Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege wurde gutgeheissen und dem Beschwerdeführer wurde Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt beigeordnet (amtliche Akten SID, pag. 149 ff.).