Die Ersatzfreiheitsstrafen wurden auf jeweils 2 Tage festgesetzt. Da die Bussen in der Folge nicht bezahlt wurden, stellte die SID mit Verfügung vom 11. November 2019 dem Beschwerdeführer die Kopien der von den BVD eingereichten Meldungen über zu vollziehende Ersatzfreiheitsstrafen zur Kenntnisnahme zu. Gleichzeitig ersuchte sie den Beschwerdeführer um weitere sachdienliche Unterlagen und gab ihm die Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Zudem stellte die SID den Entscheid in Aussicht, sollten sich aus den eingereichten Unterlagen keine neuen Erkenntnisse ergeben (amtliche Akten SID, pag. 131 f.).