14. Am 11. Dezember 2017, 9. Juli 2018 und 30. Juli 2018 wurde der Beschwerdeführer von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland jeweils zu einer Busse von CHF 200.00 wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung) verurteilt (amtliche Akten SID, pag. 128 ff.). Die Ersatzfreiheitsstrafen wurden auf jeweils 2 Tage festgesetzt.