3 11. Mit Eingabe vom 27. April 2018 rügte die SID die Kostenverlegung für das vorinstanzliche Verfahren durch das Obergericht und beantragte eine Korrektur des obergerichtlichen Beschlusses (vgl. amtliche Akten SID, pag. 112). Mit Schreiben vom 3. Mai 2018 wies das Obergericht darauf hin, dass eine materiellrechtliche Änderung im Kostenpunkt lediglich auf dem Rechtsmittelweg erreicht werden könne (amtliche Akten SID, pag. 113 f.). In der Folge verzichtete die SID auf die Ergreifung eines Rechtsmittels.